Lexware Lohn + Gehalt Plus 2012 Update

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Kategorie: Finanzen > Gehälter
Hersteller: Lexware
System: Vista SP2/Win 7 32/64 bits/7 32 bits/8 32/64 bits/8 32 bits/XP SP3
Im Shop seit: 23.11.2011
Sprache: Deutsch
Größe: 272,37 MB
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Beschreibung
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Systemvoraussetzungen
Für Kleinbetriebe, Freiberufler und Handwerker: die einfache und sichere Lohn- und Gehaltsabrechnung mit dem Plus an Leistung
Gesetzlich alles in trockenen Tüchern
Nur mit der Version 2012 erfüllen Sie automatisch die neuen gesetzlichen Regelungen und rechnen Ihre Löhne und Gehälter weiterhin sicher ab.
Alle neuen Werte integriert
Die Version 2012 kennt sie alle - die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsabrechnung und alle Steueränderungen für 2012. Inklusive Aktualisierung der Formulare und Berichte, wie z. B. die Lohnsteuerbescheinigung.
Ab Januar 2012 Pflicht - ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)
Sie wissen es bereits: Ab 2012 entfallen die Lohnsteuerkarten. Stattdessen können Sie nun die Besteuerungsmerkmale Ihrer Arbeitnehmer über das neue ELStAM-Verfahren in der ELSTER-Datenbank der Finanzverwaltung elektronisch abrufen. Mit der Version 2012 geht das ganz einfach und genauso, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Und das Beste: Die von der Finanzbehörde abgerufenen Daten können Sie auf Knopfdruck in die Mitarbeiter-Stammdaten übernehmen.
Sozialausgleich für Zusatzbeiträge einfach berechnen
Ab 01. 01. 2012 sind Sie als Arbeitgeber zur Durchführung des Sozialausgleichs verpflichtet. Dadurch entstehen neue Meldepflichten und - sollte ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag festgelegt werden, der größer null ist - auch neue Berechnungsvorschriften. Mit der Version 2012 geht das auf Knopfdruck, so dass Sie keinen Stress damit haben. Zur Info: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Kalenderjahr 2012 wird frühestens bis zum 01.11. 2011 festgelegt und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neu Jetzt möglich: Berechnung der Erstattung bei Teilbeschäftigungsverbot
Mit der Version 2012 können Sie Ihren Erstattungsanspruch aus der Umlage 2 im Falle eines Teilbeschäftigungsverbots berechnen. Zum Beispiel wenn eine Mitarbeiterin aufgrund von Schwangerschaft nicht mehr Voll-, sondern nur noch Teilzeit arbeiten darf.
Warum Sie die aktuelle Version auch 2012 unbedingt benötigen!
Sie beachten automatisch die aktuellen Gesetze. Die neue Version berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Sie arbeiten 100% korrekt.
Die neue Version prüft automatisch, ob Ihre Eingaben korrekt sind, und erstellt dann die Lohnabrechnung, wie es der Gesetzgeber fordert.
Ihre Software ist garantiert sicher.
Neue Datenversicherung (Reparatur Ihrer Daten, wenn das System einmal klemmt Einwandfreie Lauffähigkeit mit aktuellen Betriebssystemen, Browsern etc. Aktueller Betriebsprüfer-Modus integriert (gem. GDPdU) Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Das Lexware service center liefert Ihnen an zentraler Stelle aktuelle Informationen, Fachbeiträge, Arbeitshilfen u.v.m.
Systemvoraussetzungen
Gesetzlich alles in trockenen Tüchern
Nur mit der Version 2012 erfüllen Sie automatisch die neuen gesetzlichen Regelungen und rechnen Ihre Löhne und Gehälter weiterhin sicher ab.
Alle neuen Werte integriert
Die Version 2012 kennt sie alle - die neuen Beitragsbemessungsgrenzen, alle Änderungen bei der Beitragsabrechnung und alle Steueränderungen für 2012. Inklusive Aktualisierung der Formulare und Berichte, wie z. B. die Lohnsteuerbescheinigung.
Ab Januar 2012 Pflicht - ELStAM (Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale)
Sie wissen es bereits: Ab 2012 entfallen die Lohnsteuerkarten. Stattdessen können Sie nun die Besteuerungsmerkmale Ihrer Arbeitnehmer über das neue ELStAM-Verfahren in der ELSTER-Datenbank der Finanzverwaltung elektronisch abrufen. Mit der Version 2012 geht das ganz einfach und genauso, wie es der Gesetzgeber vorschreibt. Und das Beste: Die von der Finanzbehörde abgerufenen Daten können Sie auf Knopfdruck in die Mitarbeiter-Stammdaten übernehmen.
Sozialausgleich für Zusatzbeiträge einfach berechnen
Ab 01. 01. 2012 sind Sie als Arbeitgeber zur Durchführung des Sozialausgleichs verpflichtet. Dadurch entstehen neue Meldepflichten und - sollte ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag festgelegt werden, der größer null ist - auch neue Berechnungsvorschriften. Mit der Version 2012 geht das auf Knopfdruck, so dass Sie keinen Stress damit haben. Zur Info: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für das Kalenderjahr 2012 wird frühestens bis zum 01.11. 2011 festgelegt und dann im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Neu Jetzt möglich: Berechnung der Erstattung bei Teilbeschäftigungsverbot
Mit der Version 2012 können Sie Ihren Erstattungsanspruch aus der Umlage 2 im Falle eines Teilbeschäftigungsverbots berechnen. Zum Beispiel wenn eine Mitarbeiterin aufgrund von Schwangerschaft nicht mehr Voll-, sondern nur noch Teilzeit arbeiten darf.
Warum Sie die aktuelle Version auch 2012 unbedingt benötigen!
Sie beachten automatisch die aktuellen Gesetze. Die neue Version berücksichtigt alle gesetzlichen Änderungen. So sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Sie arbeiten 100% korrekt.
Die neue Version prüft automatisch, ob Ihre Eingaben korrekt sind, und erstellt dann die Lohnabrechnung, wie es der Gesetzgeber fordert.
Ihre Software ist garantiert sicher.
Neue Datenversicherung (Reparatur Ihrer Daten, wenn das System einmal klemmt Einwandfreie Lauffähigkeit mit aktuellen Betriebssystemen, Browsern etc. Aktueller Betriebsprüfer-Modus integriert (gem. GDPdU) Sie brauchen sich um nichts zu kümmern. Das Lexware service center liefert Ihnen an zentraler Stelle aktuelle Informationen, Fachbeiträge, Arbeitshilfen u.v.m.
Systemvoraussetzungen
- Pentium® Prozessor 4 ab 2.00 GHz oder äquivalent
- 1 GB Arbeitsspeicher
- Grafikauflösung mind. 1024 x 768, mind. 16.000 Farben
- Microsoft Windows® XP ab SP3
- Microsoft Windows® Vista ab SP 2
- Microsoft Windows® 7 (jeweils ab Version Home, deutsche Version)
- Pentium® Prozessor 4 ab 2.00 GHz oder äquivalent
- 1 GB Arbeitsspeicher
- Grafikauflösung mind. 1024 x 768, mind. 16.000 Farben
- Microsoft Windows® XP ab SP3
- Microsoft Windows® Vista ab SP 2
- Microsoft Windows® 7 (jeweils ab Version Home, deutsche Version)
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